Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.
Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.
Die europäische Regulierung von Finanzdienstleistungen geht in die nächste Runde: Ab Anfang 2018 werden neue EU-Richtlinien wie MiFID 2 unter anderem für weitergehende Informationspflichten sorgen.
Finanzanlagenvermittler müssen ihre Kunden dann umfassender über sich selbst und die Art ihrer Dienstleistungen und Vergütungen in Kenntnis setzen. Die Kunden werden auf Basis ihrer Ziele und Vorlieben in Risikoklassen eingeteilt, denen die vermittelten Finanzinstrumente entsprechen müssen. Dafür sorgt eine strenge, zu dokumentierende Geeignetheitsprüfung. Zugleich müssen die Kunden detailliert und unmissverständlich über die Finanzprodukte aufgeklärt werden, insbesondere über die Risiken und Beschränkungen. Zu diesem Zweck gibt es standardisierte Informationsmaterialien. Die weiteren Neuregelungen betreffen eine Produktüberwachungspflicht, Vorgaben für die Vertriebsorganisation und die Erhebung von Provisionen und Gebühren.
Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen
mak106188 | Keine Kommentare23.06.2016
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
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Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
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Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.